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Den Wortlaut des Schreibens vom 08.03.2007 an den VGS können Sie hier als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen.
Das Agrar- und Umweltministerium weist darauf hin, dass sich durch das Auslaufen des Erlasses die Rechtslage nicht geändert hat. Maßgebend sind nach wie vor die gesetzlichen Regelungen in § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes sowie in der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung. Danach sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die so genannten "Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien" eingehalten werden:
Die Tabelle zeigt beispielhaft, wie Abfälle richtig entsorgt werden:
| Abfallgruppe | Abfallart | Entsorgung |
| Gartenabfälle | Laub, Baum-, Strauch-, Rasenschnitt** | Kompost, Annahmestelle* für Bioabfälle |
| Holzabfälle | Fenster- und Türrahmen, Zaunlatten und -pfähle, Möbelteile | Sperrmüllsammlungen*, Containerdienst* |
| Papier, Karton | Zeitungen, Zeitschriften, Geschenkpapier, Karton | Papiercontainer, Wertstofferfassung |
| Verpackungen | Papier, Kunststoffbehältnisse aller Art | Papiersammlung, "Blaue Tonne", "Gelber Sack" |
| Baumaterial | Bauholz, Teerpappe | Containerdienst*, Schadstoffsammlung* |
| Altreifen | Auto- und Fahrradreifen, sonstige Gummiabfälle | Reifenhandel, Containerdienst* |
| Textilien, Schuhe | Altkleider, Altschuhe | Altkleidersammlung, Containerdienst* |
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Die Annahmestellen für pflanzliche Abfälle, Sperrmüll- und Schadstoffsammlungen, Containerdienste, Fahrten des Schadstoffmobils können Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) erfragen. In der Regel wird von diesen jährlich an jeden Haushalt eine Abfallfibel übersandt, die diese Informationen enthält. Auch die Ämter und Gemeinden können Ihnen weiterhelfen. |
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Bei Befall der Pflanzen mit Quarantäneschadorganismen entsprechend Pflanzenschutzgesetz kann die zuständige Pflanzenschutzbehörde als besondere Form der Vernichtung auch die Verbrennung anordnen. |
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Kleingärtner (Hobbygärtner) sind Bürger, die aus Freude an der
Natur eine Verantwortung für ein von Ihnen gepachtetes Stück Erde
übernommen haben.
Aktive Erholung kennzeichnet ihre gesamte Tätigkeit bei der Pflege ihrer
Gärten auf denen sie nach ihren Bedürfnissen Obst, Gemüse, Ziergehölze
und Blumen für ihren eigenen Bedarf und ihrer Familie angebaut haben.
Im Land Brandenburg besteht seit 1997 eine Rahmengartenordnung, die Festlegungen
über Gemeinschaftsbeziehungen der Kleingärtner, Gestaltung und Nutzung
der Kleingärten hier besonders die Festlegung der kleingärtnerischen
Nutzung auf einem Drittel der Fläche, sowie weitere rechtlichen Fragen
betrifft.
Die Kleingärtner sind in Vereinen organisiert, deren gewählte Vorstände
auf der Grundlage ihrer Statuten für das Vereinsleben verantwortlich sind.
Darüber hinaus bestehen in allen Kreisen Fachberaterkreiskommissionen,
wie auch in den Vereinen Begehungskommissionen, die neben der Anleitung in gärtnerischen
Fachfragen vor allem die strikte Einhaltung der bestehenden Ordnungen kontrollieren.
Die Einhaltung der RGO auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes schützt
die Kleingärtner vor willkürlichen Vertreibungen durch private oder
kommunale Grund u. Bodenbesitzer.
Wissenschaftliche Anleitung und Beratung in Fragen der Obst und Gemüseproduktion
sowie des Pflanzenschutzes erhalten die Kg durch die im Land bestehenden wiss.
Fachinstitute in Großbeeren, Müncheberg, Priros sowie Wünsdorf
und Frankfurt/Oder.
Nicht zuletzt sind im Kleingartenwesen moralische Werte wie die gegenseitige
Unterstützung und Hilfe sowie umfangreiche Solidarität Hauptbestandteil
des Zusammenlebens.
Aussaat von Vorkulturen Sellerie, Tomaten, Paprika, Gurken, Zucchini und Brockolie unter Glas
Hauptaugenmerk gilt der Pflege aller Pflanzen im Obst, Gemüse und Zierpflanzenbau durch kontrolliertes Wässern und nachfolgender Bodenlockerung sowie Entfernen von Unkraut.
Der Erarbeitung dieses Aufgabenmaterials liegen eigene langjährige praktische Erfahrungen im Kleingarten sowie Hinweise in Fachbüchern und der Ausbildung als Fachberater zu Grunde.
Gerhard Langer
Fachberater