Verbrennen im Freien und andere brennende Fragen

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Den Wortlaut des Schreibens vom 08.03.2007 an den VGS können Sie hier als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen.

Das Agrar- und Umweltministerium weist darauf hin, dass sich durch das Auslaufen des Erlasses die Rechtslage nicht geändert hat. Maßgebend sind nach wie vor die gesetzlichen Regelungen in § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes sowie in der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung. Danach sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die so genannten "Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien" eingehalten werden:

Es gelten wieder die 10 goldenen Regeln:

  1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
  2. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden
  4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
  5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  6. Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  7. Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  8. Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

Abfälle richtig entsorgen

Die Tabelle zeigt beispielhaft, wie Abfälle richtig entsorgt werden:

Abfallgruppe Abfallart Entsorgung
Gartenabfälle Laub, Baum-, Strauch-, Rasenschnitt** Kompost, Annahmestelle* für Bioabfälle
Holzabfälle Fenster- und Türrahmen, Zaunlatten und -pfähle, Möbelteile Sperrmüllsammlungen*, Containerdienst*
Papier, Karton Zeitungen, Zeitschriften, Geschenkpapier, Karton Papiercontainer, Wertstofferfassung
Verpackungen Papier, Kunststoffbehältnisse aller Art Papiersammlung, "Blaue Tonne", "Gelber Sack"
Baumaterial Bauholz, Teerpappe Containerdienst*, Schadstoffsammlung*
Altreifen Auto- und Fahrradreifen, sonstige Gummiabfälle Reifenhandel, Containerdienst*
Textilien, Schuhe Altkleider, Altschuhe Altkleidersammlung, Containerdienst*
*
Die Annahmestellen für pflanzliche Abfälle, Sperrmüll- und Schadstoffsammlungen, Containerdienste, Fahrten des Schadstoffmobils können Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) erfragen. In der Regel wird von diesen jährlich an jeden Haushalt eine Abfallfibel übersandt, die diese Informationen enthält. Auch die Ämter und Gemeinden können Ihnen weiterhelfen.
 
**
Bei Befall der Pflanzen mit Quarantäneschadorganismen entsprechend Pflanzenschutzgesetz kann die zuständige Pflanzenschutzbehörde als besondere Form der Vernichtung auch die Verbrennung anordnen.

(Technischer Hinweis: Dateien, die im PDF-Format vorliegen, benötigen zum Anzeigen Adobe Acrobat Reader.) Hier finden Sie ihn.

 

Zum Archiv (Hier unsere Demonstration am 02.11.2005 vor dem Stadthaus)

 

Tipps & Tricks sowie gärtnerische Hinweise

Einleitung

Kleingärtner (Hobbygärtner) sind Bürger, die aus Freude an der Natur eine Verantwortung für ein von Ihnen gepachtetes Stück Erde übernommen haben.
Aktive Erholung kennzeichnet ihre gesamte Tätigkeit bei der Pflege ihrer Gärten auf denen sie nach ihren Bedürfnissen Obst, Gemüse, Ziergehölze und Blumen für ihren eigenen Bedarf und ihrer Familie angebaut haben.
Im Land Brandenburg besteht seit 1997 eine Rahmengartenordnung, die Festlegungen über Gemeinschaftsbeziehungen der Kleingärtner, Gestaltung und Nutzung der Kleingärten – hier besonders die Festlegung der kleingärtnerischen Nutzung auf einem Drittel der Fläche, sowie weitere rechtlichen Fragen betrifft.
Die Kleingärtner sind in Vereinen organisiert, deren gewählte Vorstände auf der Grundlage ihrer Statuten für das Vereinsleben verantwortlich sind.
Darüber hinaus bestehen in allen Kreisen Fachberaterkreiskommissionen, wie auch in den Vereinen Begehungskommissionen, die neben der Anleitung in gärtnerischen Fachfragen vor allem die strikte Einhaltung der bestehenden Ordnungen kontrollieren.
Die Einhaltung der RGO auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes schützt die Kleingärtner vor willkürlichen Vertreibungen durch private oder kommunale Grund u. Bodenbesitzer.
Wissenschaftliche Anleitung und Beratung in Fragen der Obst und Gemüseproduktion sowie des Pflanzenschutzes erhalten die Kg durch die im Land bestehenden wiss. Fachinstitute in Großbeeren, Müncheberg, Priros sowie Wünsdorf und Frankfurt/Oder.
Nicht zuletzt sind im Kleingartenwesen moralische Werte wie die gegenseitige Unterstützung und Hilfe sowie umfangreiche Solidarität Hauptbestandteil des Zusammenlebens.

Für den Gesamtkomplex aller im Jahr anfallenden Arbeiten nachfolgend die wichtigsten Aufgaben in den Monaten:

APRIL

Aussaat von Vorkulturen Sellerie, Tomaten, Paprika, Gurken, Zucchini und Brockolie unter Glas

MAI
JUNI

Hauptaugenmerk gilt der Pflege aller Pflanzen im Obst, Gemüse und Zierpflanzenbau durch kontrolliertes Wässern und nachfolgender Bodenlockerung sowie Entfernen von Unkraut.

Der Erarbeitung dieses Aufgabenmaterials liegen eigene langjährige praktische Erfahrungen im Kleingarten sowie Hinweise in Fachbüchern und der Ausbildung als Fachberater zu Grunde.

Gerhard Langer
Fachberater