Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V.
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Verfasst am 01.08.2021 um 12:00 Uhr

Rechtstipp: Welche Kosten entstehen bei einem Rechtsstreit?

Foto: Pixabay/succo

Das Leben besteht aus den unterschiedlichsten Rechtsbeziehungen. Streitet man sich, geht das nicht ohne Kosten und Gebühren. Das kann richtig teuer werden, weiß Rechtsanwalt Peter Peukert.


Zu den wesentlichsten Rechtskosten gehören Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Zeugenauslagen, Gutachterkosten und Gerichtsvollzieherkosten. Diese Kosten können in einem Rechtstreit mehrfach erhoben werden. Das hängt davon ab, in welchen Rechtsgebieten man sich bewegt, ob zum Beispiel im Zivil- oder im Verwaltungsrecht. Nachfolgend möchte ich Ihnen dazu einen kleinen Überblick geben.


Gerichtskosten

Diese fallen an, wenn eine Klage oder ein Antrag beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Das Gerichtkostengesetz regelt die Gerichtskosten, die in einem Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit (z. B. Zivil- und Familiensachen), aber auch unter anderem an Verwaltungs- und Finanzgerichten entstehen. Einen Überblick aller Verfahren finden Sie im § 1 Gerichtskostengesetz. Wann und in welcher Höhe Gebühren entstehen, können Sie dann diesem Gesetz und weiteren Verfahrensordnungen der einzelnen Gerichtsbarkeiten entnehmen.


Rechtsanwaltsgebühren

Grundlage der Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei sind die einzelnen Verfahrensvorgänge (Rechtszüge) zu beachten. Neben außergerichtlichen Gebühren entstehen weitere Kosten im Gerichtsverfahren und in jeder Instanz neu. Die zu berechnenden Gebühren ergeben sich aus der tatsächlichen Tätigkeit, wobei im Gerichtverfahren zum Beispiel die Verfahrensgebühr nur einmal entsteht, egal wie viele Termine stattfinden.

Ausnahme bilden Strafsachen. Die Höhe wird nach dem Streitwert berechnet. Zuzüglich werden Auslagen wie unter anderem Porto und Reisekosten fällig. Rechtsanwälte und Mandanten können ein Honorar vereinbaren, das nicht unter den gesetzlichen Gebühren liegen darf.


Zeugenauslagen und Gutachterkosten

Zu den Zeugenauslagen zählen Fahrtkosten und Verdienstausfall, zu den Gutachterkosten die Gebühr für die Erstellung eines vom Gericht aufgegeben Gutachtens.


Gerichtsvollzieher 

In Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unter Einbeziehung eines Gerichtsvollziehers entstehen Gebühren nach dem Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher.


Wer trägt die Kosten?

Vom Grundsatz her immer der, der den Prozess verliert, es sei denn man einigt sich auf eine Quote.

Die aufgeführten Rechtskosten entstehen dem Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde zum einen bei Klagen von außen, zum Beispiel wenn Bodeneigentümer den Kreisverband auf Herausgabe eines Grundstückes verklagen. Zum  anderen werden die genannten Kosten fällig, wenn der Kreisverband die Kündigung von Unterpachtverträgen durchsetzen muss.