Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V.
Verfasst am 16.11.2021 um 15:47 Uhr

Bebauungsplan soll Angergrund sichern

Foto: angergrund-ev.wixsite.com


Die Verwaltung will der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage präsentieren, damit soll die Kleingartenanlage dauerhaft vor Wohnungsbau gesichert werden. Bei ihrer Sitzung am 1. Dezember werden die Lokalparlamentarier eine Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ beraten.


Auf dem Grundstück am Horstweg plant der Grundstückseigner, die Immobiliengesellschaft Tamax die Errichtung eines Wohnquartiers für 1200 Menschen. Die Stadt dagegen will die mittlerweile geräumten Kleingärten erhalten. Damit die Tamax als Grundeigentümerin nicht die Kleingärten kündigt und abbaut, beschloss die Stadtverordnetenversammlung schon zuvor eine sogenannte Veränderungssperre. Die Immobilienfirma rief daraufhin das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) an. Die Richter stellten im Juli Formfehler fest und erklärten die damalige Version der Satzung zum Bebauungsplan und die darauf aufbauende erste Änderungssatzung für unwirksam. Am 22. September beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Erneuerung der Veränderungssperre zum Erhalt der Kleingärten.


„Die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Anlagen sind maßgebliche Bestandteile des Babelsberger Landschaftsraums und erfüllten bislang wichtige Erholungsfunktionen, nicht nur für die Babelsberger Bevölkerung“, schreibt dazu die Landeshauptstadt in ihrer heutigen Pressemitteilung. „Während Kleingärten auf Flächen in kommunalem Eigentum durch die Beschlussfassung über das Stadtentwicklungskonzept Kleingärten gesichert sind, ist die dauerhaft planungsrechtliche Sicherung von Flächen in privatem Eigentum durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan erforderlich.“


Bernd Rubelt, Beigeordneter der Stadt für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, bedauert, „dass die Suche nach einer Kompromisslösung, die neben dem weitgehenden Erhalt der Gartenflächen auch eine bauliche Nutzung von Teilbereichen ermöglicht hätte, nicht erfolgreich war“. Die Positionen des Eigentümers seien nicht mit den Zielen der Stadt vereinbar gewesen. „Auch wenn neue Wohnungen in Potsdam gebraucht werden, darf dabei der Erhalt von innerstädtischen Freiflächen, insbesondere Kleingärten, als städtebauliche Zielstellung nicht aufgegeben werden“, so Rubelt.