Wie das Nachrichtenportal rbb24 gestern berichtete, hat der Berliner Senat am Dienstag dem Entwurf des sogenannten Kleingartenflächen-Sicherungsgesetzes beschlossen. Geschützt werden sollen damit Berliner Kleingärten auf landeseigenen Flächen – laut rbb24 betrifft dies 56.350 der insgesamt 70.702 Kleingärten in Berlin. Das Gesetz verbietet demnach den Verkauf der landeseigenen Kleingartenflächen. Ausnahmen, etwa eine Nutzungsänderung für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, seien nur in einem engen Rahmen möglich. Der Gesetzesentwurf werde noch im Rat der Bürgermeister beraten, bevor er dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt wird.
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