Anlass für die Planung ist das Bestreben der Landeshauptstadt Potsdam, die Flächen weiterhin als Kleingärten zu nutzen und diese Nutzung planungsrechtlich dauerhaft zu sichern. Ziel ist es u. a. auch, Absichten auf zukünftige andere bauliche Nutzungen zu unterbinden.
Der Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre ist die weitgehende Räumung mehrerer Parzellen von Kleingärten auf dem Gelände. Es ist nicht erkennbar, dass die Grundstückseigentümerin die Vorgaben des vorbereitenden Bebauungsplans, samt der dort vorgesehenen Art der Bodennutzung, auch gegen sich gelten lassen will. Vielmehr hat die Grundstückseigentümerin zu erkennen gegeben, die, dem Flächennutzungsplan entsprechenden, Gartenanlagen weitestgehend beseitigen zu wollen.
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ wurden die Ziele der Landeshauptstadt Potsdam, welche bereits der vorbereitende Bauleitplan enthält, verdeutlicht und bekräftigt. Es ist weiterhin Ziel, die gärtnerisch genutzten Flächen am Angergrund als Kleingärten zu erhalten und zu sichern.
Mit dem städtebaulichen Instrument einer Veränderungssperre können grundlegende Veränderungen verhindert werden, die der Umsetzung der Planungsziele entgegenstehen. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ beschlossen werden. Durch das städtebauliche Instrumentarium der Veränderungssperre sollen die Planungen unterstützend gesichert werden.
Von der CDU-Fraktion wurde dagegen ein Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingereicht, mit dem der Oberbürgermeister beauftrag werden soll, im Rahmen der laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den B-Plan 162 „Kleingartensparte Am Angergrund“ mit dem Unternehmen TAMAX das Gespräch zu suchen und Verhandlungen zu führen. Ziel ist es, einen Weg des Ausgleichs und der Verständigung zu finden.“